E-Bike
Die Elektrofahrräder gehören zur Fahrzeugkategorie der Motorfahrräder - und damit ist das Lenken solcher E-Bikes an gewisse rechtliche Voraussetzungen gebunden.
Es gilt generell ein Mindestalter von 14 Jahren.
Für sogenannte Leicht-Motorfahrräder (elektrische Tretunterstützung bis 25 km/h und maximale Nennleistung von 0,25 kW) benötigen 14- bis 15-Jährige einen Führerausweis der Kategorie M; erst ab 16 Jahren ist kein Führerausweis mehr nötig.
Wichtig: Wer ein schnelleres Elektrofahrrad fahren will, benötigt unabhängig vom Alter mindestens einen Führerausweis der Kategorie M.





